Erklärung zur Barrierefreiheit

Am 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Eine Übergangsregelung erlaubt die Nutzung bestehender Produkte bis 2030.

Als offizielle Ländervertretung für die Duplo Beschläge in der Schweiz orientieren wir uns natürlich am Vorgehen unserer deutschen Partner, die ihre Website nach den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der entsprechenden Verordnung (BFSGV) anpassen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.duplo-schweiz.com.

Firmenlogo mit Pferdekopf und Schriftzug des Herstellers für Pferdebeschläge aus Kunststoff und Metall und mit Hinweis auf Barrierefreiheit

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.08.2024 erstellt.

Zusätzliche Informationen

Einfache Sprache

Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen und die Inhalte der Seite so zu schreiben, dass sie allgemein verstanden werden. Bitte schreiben Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach ein Text unnötig kompliziert geschrieben ist.

Umgang mit Abkürzungen und Fachbegriffen

Wir vermeiden weitgehend die Nutzung von Abkürzungen oder schreiben das Abgekürzte beim ersten Auftreten voll aus, um dann im weiteren Text die eingeführte Abkürzung zu nutzen.

Das Verwenden von Fachbegriffen lässt sich in bestimmten Fällen nicht immer vermeiden. Daher sind wir im Moment dabei, erklärungsbedürftige Begriffe mit Erklärungen zu hinterlegen. Diese Begriffe werden im Text blau markiert; wenn Sie mit dem Mauszeiger darauf gehen oder mit dem Finger auf den Touchscreen tippen, wird die Erklärung angezeigt.

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Letzte Änderung: 23.08.2024